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Überbrückungshilfe III Plus für KMU bis Ende März 2022 verlängert
Der Bund unterstützt Unternehmen und Selbstständige auch weiterhin während der Corona-Pandemie. Die Überbrückungshilfe III Plus wurde gerade aktuell noch einmal verlängert. In der Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag auf „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ stellen. Dazu zählen auch kurzfristig Beschäftigte aus Kunst und Kultur.
Einen Überblick über alle Hilfsprogramme des Bundes finden Sie unter diesem Link oder auf der Seite des Wirtschaftsministeriums unter diesem Link.