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Neustarthilfe für von der Corona-Krise stark betroffenen Soloselbstständigen
Soloselbstständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können seit dem 16.02.2021 einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 € erhalten.
Das entsprechende Rundschreiben fügen wir zur Kenntnis bei.
Weitere Details der Neustarthilfe werden auf den Internetseiten der Ministerien in den FAQs unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Neustarthilfe/neustarthilfe.html erläutert.