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Informationen zur steuerlichen Erfasssung bei Unternehmensgründungen
Ab 1. Januar 2021 ist es auf Grund des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) vom 22. November 2019 bei Unternehmensgründungen zwingend erforderlich, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch zu übermitteln Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung steht im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung Mein ELSTER (unter www.elster.de) zur Verfügung und dient u. a. der Erteilung einer Steuernummer.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben bzw. Vordrucke finden Sie hier.