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Verbesserte "Überbrückungshilfe III" für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler
Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich ausgeweitet und soll mit verbesserten Konditionen jetzt auch die Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen ab 16.12.2020 betroffen sind, unterstützen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Sonderrundschreiben.