Neue KFW-Förderung


Ab dem 01.05.2023 wird die Förderung von Maßnahmen zur Energieträgerumstellung auf Strom (Elektrifizierung) deutlich verbessert. Ausschließlich für Kleinst- und kleine Unternehmen erfolgt eine sehr vereinfachte Förderung im Rahmen eines separaten Moduls (Modul 6).  

In Modul 6 werden zukünftig investive Maßnahmen an Produktionsanlagen im Bestand und auf dem Betriebsgelände von Kleinst- und kleinen Unternehmen gefördert. Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas, fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern zu betreiben sind, können durch Neuanlagen, die mit elektrischem Strom betrieben werden, ersetzt werden. Außerdem können Anlagen durch den Austausch von Komponenten auf den Betrieb mit elektrischem Strom umgerüstet werden.  

Weiterführende Informationen zur Antragstellung von Maßnahmen zur Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen sowie den möglichen Beihilferegimen entnehmen Sie bitte der Anlage zum Merkblatt "Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen".

Weitere Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte der nachstehenden KfW-Info.


PDF KfW-Info Multiplikatoren